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Bezirksmajestäten
Bezirkskönig, Bezirksprinz und Bezirksschülerprinz werden unter den „amtierenden Silberträgern“ aller dem Bezirksverband angehörenden Schützenbruderschaften (entsprechend der Ausschreibung des Bundes) auf gesonderten Bezirksveranstaltungen ermittelt. Seit 1992 wird im BV der König mit schießen auf den Holzvogel ermittelt. Seit 2009 gelten die vom Bezirksverband aufgestellte Richtlinien: Richtlinien für das Bezirkskönigsschießen ab 2009 ergänzt 2010 Generell wird die Ausschreibung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften für das Bundeskönigsschießen zugrunde gelegt. Durch die Teilnahme am Bezirkskönigsschießen erklären sich die Teilnehmer ohne gesonderte schriftliche Einwilligung damit einverstanden, dass ihr Name, Vorname, ihre Bruderschaft und das erzielte Ergebnis in den Ergebnislisten dieses Wettbewerbes, in den offiziellen Medien und den Internetseiten des Bezirks und des BHDS veröffentlicht werden. Für das Bezirkskönigsschießen gilt folgende Änderung/Ergänzung: 1) Zur Teilnahme am Bezirkskönigsschießen ist berechtigt, wer Mitglied einer vollständig in der BAStian-Mitgliederverwaltung erfassten Bruderschaft, wer amtierender König seiner Bruderschaft und volljährig ist. Die wiederholte Teilnahme am Bezirkskönigsschießen ist möglich. 2) Jede Bruderschaft meldet den amtierenden Schützenkönig bis zur Bezirksdelegiertenversammlung (bei späterem Vogelschuss entsprechend) mit den in allen Punkten vollständig über BAStian ausgefüllten „Fragebogen für die Bewerber zum Bezirks- und Bundeskönigsschießen“ (mit Jahreszahl) und mit den erforderlichen Unterschriften nur vom Brudermeister und Bruderschaftspräses, ohne Unterschriften vom Bezirk. Danach bitte nur an die Bezirksgeschäftsstelle weiterleiten. Die Brudermeister sind für die ordnungs- und fristgemäße Übersendung der Fragebogen verantwortlich. Alle ordnungsgemäß gemeldeten Bewerber erhalten persönlich eine schriftliche Einladung durch den Bezirksgeschäftsführer. 3) Für die Gesamtleitung sind der Bezirksbundesmeister und der Bezirksschießmeister verantwortlich. Über die Teilnahme eines Bewerbers entscheidet in letzter Instanz der geschäftsführende Vorstand. Die Einspruchsfrist endet mit dem Beginn des Wettbewerbs. Die technische Durchführung des Bezirkskönigsschießens obliegt dem Bezirksschießmeister. 4) Bedingungen für das Bezirkskönigsschießen a) Der Bezirkskönig wird gemäß Beschluss der Bezirksdelegiertenversammlung vom 20. März 1992 zu Beginn des Bezirksschützenfestes durch Schießen auf den Holzvogel ermittelt. b) Die Reihenfolge der Schützen wird durch Startnummernziehen ermittelt. Sollte wiedererwarten der Holzvogel verändert werden müssen, bleibt die Startnummer erhalten. c) Seit Mai 2007 sind zwei Pflichtrunden der Könige vorgegeben, nur nach diesem Durchgang kann sich jeder von der Liste streichen lassen. Es ist dem Protokollführer des Schießwettbewerbs klar anzuzeigen. d) Die gastgebende Bruderschaft stellt den gültig abgenommenen Schießplatz mit Holzvogel, Ersatzvogel, sowie die entsprechenden Waffen, Munition und Aufsichtsperson (mit gültigem Jagdschein) bereit. e) Das Schießen erfolgt mit handelsüblichen Jagdgewehren (Kal. 16 oder 12), Munitionsgröße gemäß Schießstandabnahme max. 2,5 mm Schrot und gleicher Munitionsladung. f) Jeder Schütze hat bei Bedarf für entsprechenden Gehörschutz selbst zu sorgen. Hilfsmittel: Bewerber, denen schriftlich eine Schießerleichterung gestattet wurde, dürfen diese auch beim Bezirkskönigschießen in Anspruch nehmen. Für die Bereitstellung der Hilfsmittel ist der Bewerber selbst verantwortlich. g) Bekleidung und Ausrüstung: Schützentracht (oder schwarzer Anzug) ist für alle Bewerber vorgeschrieben. Die Königskette ist beim Schießen abzulegen. h) Einsprüche: Einsprüche gegen die Durchführung können nur vom Bewerber auf dem Schießstand vorgebracht werden. Über den Einspruch entscheidet die vom technischen Leiter eingesetzte Schießkommission. 5) Wer den letzten Rest des Königsvogels von der Stange holt ist Bezirkskönig. Die Entscheidung, ob der Vogel vollständig von der Stange geschossen ist treffen der Bezirksschießmeister, sein Stellvertreter und der Bezirksbundesmeister gemeinsam. Der Sieger vertritt den Bezirksverband Schwalmtal-Brüggen e.V. beim nächsten Bundeskönigsschießen. Im Verhinderungsfalle oder in der Sperrfrist (fünf Jahre des BHDS) wird er von dem Schützen vertreten, der den vorletzten Schuss auf den Bezirksvogel abgegeben hat, die Stellvertreter ergeben sich nach dem gleichen Verfahren. 6) Es ist untersagt, am Wettkampftag die Schießstandanlage ohne Aufruf zu betreten. Der Zutritt von Begleitpersonen richtet sich nach den Bestimmungen der Sportordnung. Anhang: Der Bezirksvorstand übergibt die Insignien der Regentschaft, die gerahmte Urkunde und den Königsorden dem neuen Bezirkskönig, sowie die vorhandenen Ministerketten seinen Ministern. Der 1. Vorsitzende/Brudermeister der Bruderschaft des neuen Bezirkskönigs nimmt die Standarte in empfang. Der Bezirkskönig und der Brudermeister haften durch Unterschrift für die Leihgaben (Bezirkskönigssilber, Bezirksministerketten, drei Präsentierstäbe, Koffer für Silber, Standarte mit Zubehör) des Bezirksverbandes. Bei Aufbewahrung zuhause, ist dies der eigenen Hausratversicherung bitte anzuzeigen. Franz Rosenberger Norbert Amberg Klaus van Gansewinkel Bezirksbundesmeister Bezirksgeschäftsführer Bezirksschießmeister
Eine Übersicht
der Bezirksmajestäten, die aufgrund fehlenden Archivmaterials allerdings nicht
vollständig ist, gibt es
Der Bezirkskönig 2011 (von links) Minister Erwin Kühnen, Bezirkskönig Werner van Lieberger, Minister Vilko Kusen, Bezirksbundesmeister Franz Rosenberger * St.Mauritius Schützenbruderschaft Amern - Renneperstr. 1909 e.V.
Die Bezirksprinzen 2011
Bezirksschülerprinz Daniel Houben, St.Jakobus Lüttelforst e.V. 1503 Bezirksprinzessin Sabrina Metten, St.Petrus & Seb. Bruderschaft Lüttelbracht-Genholt 1438 e.V. © Fotos: Norbert Amberg |
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